Schul- und Pausenordnung für die GS Ergenzingen

 Präambel

Die Grundschule Ergenzingen soll ein Ort sein, an dem Kinder und Erwachsene sich wohl fühlen und gerne gemeinsam lernen und arbeiten. Dafür sind Regeln notwendig. Aus diesem Grund haben Eltern und Lehrer (im Juni 2016) die Schul- und Pausenordnung beschlossen. Damit sind diese Regelungen für alle gültig.

Schulordnung

1.       Wir wollen auf Höflichkeit und einen freundlichen Umgangston achte und  müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Niemand darf den anderen beleidigen, schlagen, verletzen oder mobben.

2.      Wir wollen uns alle in unserem Schulgebäude wohlfühlen. Wir gehen sorgsam mit allen Einrichtungsgegenständen und Materialien um und halten unsere Umgebung sauber. Wer etwas beschädigt oder verschmutzt, muss den Schaden bezahlen oder dafür sorgen, dass es wieder in Ordnung gebracht wird. 

3.      Das Eigentum anderer muss geachtet werden. Dinge, die anderen gehören, z.B. Mäppchen, Kleidungsstücke, Roller oder Fahrräder etc. dürfen nicht beschädigt, versteckt, weggenommen oder ungefragt benutzt werden.

4.      Zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehört auch Pünktlichkeit.

5.      Wir essen nur in den Pausen.

6.      Nur in einem ruhigen Schulhaus lässt es sich gut arbeiten. Wir toben, rennen und schreien im Schulgebäude während der Unterrichtszeit nicht.

7.      Um unsere Umwelt zu schützen, vermeiden wir unnötigen Müll. Anfallender Müll wird sorgfältig getrennt.

8.      Aufgrund der Aufsichtspflicht ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn erlaubt.

9.      Auf dem Schulgelände dürfen Handys, elektronische Spielgeräte und Musikabspielgeräte aller Art nicht benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche aufbewahrt werden. Das Mitbringen geschieht auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung übernommen.

10.    Wir wollen friedlich miteinander umgehen. Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände (wie z.B. Feuerwerkskörper) sind verboten.

11.     Für das Busfahren gilt: Wir stellen uns ruhig in einer Reihe auf und halten auch beim Einsteigen Abstand.

12.    Erst nach bestandener Fahrradprüfung darf ich mit dem Rad in die Schule kommen.

13.    Wenn wir mit dem Roller (oder ab Klasse 4 mit dem Fahrrad) in die Schule fahren, schützen wir uns mit einem Helm. Wir stellen die Fahrräder hinter dem Schulhaus auf dem Fahrradabstellbereich ab.  

Jeder Einzelne kann zu einem friedlichen Miteinander beitragen. Gemeinsam sollten wir dafür Verantwortung übernehmen.

Pausenordnung

1.         Wir nehmen in der Pause aufeinander Rücksicht, um Unfälle zu vermeiden.

2.        Die große Pause verbringen wir auf dem Schulgelände und nicht im Schulgebäude. Das Schulgelände darf während der Pause nicht verlassen werden.

2.1      Als Schulgelände der GS Ergenzingen gilt: asphaltierte Fläche, Rasenfläche vorne und hinten und Spielplatz (bei trockenem Wetter!)

3.      Kinder, die in der Mittagspause in der GTS oder Kernzeit betreut werden, melden sich nach dem Unterricht bei ihren jeweiligen Betreuern.

Juni 2016

Schulleitung der GS Ergenzingen